Bestattung im Leinentuch ermöglichen.
Beschlussvorschlag.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Bestattungssatzung wird dahingehend angepasst, dass aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen auch Beisetzung ohne Sarg und im Leintuch möglich sind.
Begründung.
In Bobingen haben wir neben den christlichen Kirchen auch seit Jahrzehnten eine Moschee. Während unserer Legislatur haben wir auch ein muslimisches Gräberfeld auf den Weg gebracht. Seit April 2021 ist der Sargzwang in Bayern gelockert worden und damit auch Beisetzungen ohne Sarg im Leintuch und im muslimischen Ritus möglich.
In Konsequenz wünschen wir uns von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN daher, dass wir diese Möglichkeit auch in der Satzung festhalten und unseren muslimischen Bürger:innen eine Bestattung in Bobingen ermöglichen.
Anhang.
Weiterführende Links.
- Bestattungsgesetz Bayern (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG/true)
- Satzung über Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Bobingen (https://www.stadt-bobingen.de/bestattungssatzung-ab-01.06.2021)
- Artikel „Bestattung im Leintuch ist jetzt in Schwabmünchen möglich“ (https://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/schwabmuenchen-bestattung-im-leintuch-ist-jetzt-in-schwabmuenchen-moeglich-id63141866-amp.html)