AntragKlimaschutz & EnergieStadtratWindkraftWindkraft auf Bobinger Flur möglich machen

27. September 20220

Windkraft auf Bobinger Flur möglich machen.

Energiewende aktiv gestalten.

Beschlussvorschlag.

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Stadt Bobingen befürwortet die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur.
  2. Die Stadt Bobingen unterstützt grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf benachbarten Fluren.
  3. Optional: Die Stadt Bobingen strebt ein (inter-)kommunales (Wind-)Energiekonzept an, um Eignungsflächen, Standorte und Versorgungsnetze (inter-)kommunal zu koordinieren.

Darüber hinaus beantragen wir folgende offene Fragen im Stadtrat zu diskutieren:

  1. Wer soll die Entwicklung eines Bebauungsplans übernehmen?
    • Bauamt der Stadt Bobingen
    • Vergabe an Projektentwicklung
    • Interkommunale Bauleitplanung
  2. Wie sollen die Bobinger:innen an dem Bau von Windkraftanlagen in und um Bobingen beteiligt werden?
    • Bürgerbeteiligung
    • Ratsbegehren
    • Vorrang für Ortsansässige mit der Möglichkeit der Reservierung von Bürgeranteilen
    • Vergünstigte Stromtarife
  3. Welche Gesellschaft soll künftig die Anlagen betreiben?
    • (Inter-)kommunale Energiegesellschaft
    • Bürger:innenenergiegenossenschaft
    • Bürger:innenstiftung
  1. Inwiefern ist eine Ausschreibung notwendig und welche Kriterien wollen und können wir als Stadt Bobingen festlegen? Mögliche Kriterien:
    • Kommunale Wertschöpfung
      • Kommunale Beteiligung: 0,2 cent/kWh
      • Bürger:innenbeteiligung + Radius für Beteiligung
      • Optimierung der Gewerbesteuer in Bobingen
      • Anreize für Vereine
      • Vor-Ort-Verbrauch
      • Bürgerenergie nach § 22b EEG – max. 18 MW Windanlagen sind ohne Ausschreibung möglich
    •  Bieterverfahren
      • Standortsicherungsvertrag
    • Auswahl des Anbieters
      • fachliche Kompetenz
      • Erfahrung
      • Wirtschaftliche und personelle Tragfähigkeit
    • Wirtschaftlichkeit des Angebotes
    • Ökologische Aspekte
  1. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einer Ausschreibung?
  2. Wie können die Wünsche der Stadt Bobingen, sowie der Bobinger:innen auch nach Schaffung von Baurecht berücksichtigt werden?
  3. Wie können die Wünsche und Bedürfnisse der Bobinger Industrie als große Energieverbraucher:innen am besten berücksichtigt werden?
    • Nutzung der Energie vor Ort:  Wo befinden sich mögliche Abnehmer des Stroms entsprechend der Lastkurven?
    • Infrastruktur: Wo befinden sich Starkstromleitungen?
    • Speicher
    • Power-To-X-Technologien (Power-To-Heat, Power-To-Gas)
    • Beteiligung der ortsansässigen Unternehmen: CO2-Abgaben einsparen und CO2-Neutralität unterstützen
    • Direktanschluss an Windkraft, um Abgaben und Steuern für Stromtransport zu vermeiden:  Unterstützung durch Kommune bei Bau
  4. Wie identifizieren und gehen wir auf mögliche Grundstückseigentümer:innen zu?
    • Staatliche Organisationen, z.B. Staatsforsten (Hinweis: Zustimmung der Standortkommune ist nötig)
    • Kommunale Organisationen
    • Private Organisationen
  5. Wie wählen wir mögliche, attraktive Standorte von Windkraftanlagen aus?
    • Überblick über mögliche Orte
    • Kriterien
    • Widerstände  Idee: Optimierung ähnlich zu Bahntrassenprojekt Augsburg-Ulm: Volle Transparenz + Bürgerbeteiligung
  6. Welche Fördermittel können wir beantragen und machen Sinn?
    • Regionale Windkümmerer

Begründung.

Die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist von überragendem öffentlichem Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Nach diesem Credo hat der Bundestag am 07. Juli einige Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Energiewende auf den Weg gebracht.

Wir als Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN erfassen dies als Handlungsauftrag, den Anfang des Jahres eingeschlagen Weg mit dem einstimmigen Beschluss für ein Windkraftgutachtenbudget entschlossen und mit dem nötigen Nachdruck weiter zu verfolgen.

Zur Erreichung der Treibhausneutralität sind Windkraftanlagen auch bei uns vor Ort nötig. Im Rahmen der Debatte um Grundsätze für Windkraft aus kommunaler Sicht erwarten wir uns eine erhebliche Beschleunigung auf unserem Weg, vor Ort klimaneutralen Strom zu erzeugen und damit die lokale Wertschöpfung zu fördern. Das dient letztlich auch dazu den Wirtschaftsstandort Bobingen langfristig konkurrenzfähig zu machen und sichern.

Der Planungs- und Genehmigungsprozess einer Windkraftanlage dauert in Deutschland laut Aussagen des Bundesverbands WindEnergie 4-5 Jahre [1]. Vor diesem Hintergrund sehen wir es als nötig an, den Prozess möglichst bald zu initiieren, um nicht noch mehr wertvolle Zeit zu verlieren. Erstens werden wir bis dahin weiterhin unnötig klimaschädliche Energie konsumieren und zweitens auch wirtschaftliches Potential ungenutzt lassen.

Bobingen kann und sollte – ja muss – nach Meinung der grünen Fraktion einen Beitrag leisten, um kommunale, regionale, bundesweite und globale Klimaziele zu erreichen.

Die Initiierung und Genehmigung eines Bebauungsplans obliegt zu jedem Zeitpunkt der Planungshoheit der Stadt Bobingen. Sie impliziert auch die Pflicht Bauleitpläne dann aufzustellen, wenn ein Bedürfnis dafür vorliegt. Diese Pflicht sehen wir auf Basis des Art. 20a mit Hinblick auf die Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels für aktuell nicht erfüllt an.

Die 10H-(Sonder-)Regelung zwingt uns dabei alle Belange detailliert zu betrachten. Mit dem Gutachten von Lech-Wertach zur Machbarkeit von Windkraftanlagen im Hinblick auf militärische Belange wegen des Flugplatzes auf dem Lechfeld ist ein erster Schritt gemacht. Erste harte Tabukriterien für Windkraft sind damit betrachtet worden und die möglichen Orte damit klar eingegrenzt. Nun steht es an, im Rahmen eines Bebauungsplans die teilweise gegensätzlichen Interessen fundiert gegeneinander abzuwägen, um am Ende zu einer zufriedenstellenden, konsensualen Lösung zu kommen. [2]

Wir laden die Fraktionen im Bobinger Stadtrat ein, sowie alle Bürger:innen mit uns gemeinsam die hier enthaltenen Vorschläge zu diskutieren und zu verfeinern.

Herzlichen Dank dafür schon im Voraus.

[1] Planung von Windenergieanlagen – BWE

[2] BayWEE – Auswirkungen der 10H-Regelung

Kosten und Deckungsvorschlag.

Die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplans bzw. eine mögliche Vergabe soll in der kommenden Haushaltsplanung eingeplant werden. Für einen frühzeitigen Start im Jahr 2022 kann nach unserer Meinung die Hh.-St. 8100.6550 herangezogen werden.

Weitere Anträge.

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von Lukas Geirhos

Stadtrat für Bobingen und seine Ortsteile Siedlung, Straßberg, Burgwalden, Reinhartshausen, Waldberg und Kreuzanger

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