Kommunale Beteiligung bei Windkraft
sichern.
Beschlussvorschlag.
Anmerkung: Der Antrag enthält in der Originalversion personenbezogene Daten, welche zum Zwecke der Veröffentlichung hier entfernt wurden.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD Bobingen und der FBU stellen
gemeinsam einen Dringlichkeitsantrag, um die kommunale Beteiligung bei potenziellen
Windkraftanlagen in Bobingen zu sichern. Deshalb möge der Stadtrat folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Punkte auf die (nichtöffentliche)
Tagesordnung zu setzen:
- Diskussion der Erkenntnisse aus der Veranstaltung „Interkommunale Kooperation bei der
Energiewende“ - Vorstellung und Diskussion der möglichen Kooperation und Zeitpläne
- Vorstellung und Diskussion möglicher Kooperationsmöglichkeiten mit den Bayrischen
Staatsforsten - Vorstellung und Diskussion aus Erfahrungen mit bisherigen Windkraftprojekten mit
Bürgerbeteiligung – Einladung eines Experten zum Vorabgespräch in den Stadtrat
Darüber hinaus möchten wir folgende Grundsatzbeschlüsse fassen:
- Die Stadt Bobingen befürwortet grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger und benachbarter Flur unter den Voraussetzungen, dass
- Kommunale Beteiligung, z.B. durch vertragliche Absicherung bei Standortsicherung. Ziel: Maximierung der kommunalen Beteiligung, um mit wiederkehrenden Einnahmen den Haushalt zu sanieren.
- Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.
- Die Stadt Bobingen lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger und benachbarter Flur ab, wenn
- menschenrechtsverachtenden oder demokratiefeindlichen Shareholder an den Projekten beteiligt sind
- die Kommune und Bürger:innen nicht beteiligt sind.
Weitergehende Beschlüsse:
- Die Verwaltung und Bürgermeister werden beauftragt, sämtliche relevante Flächeneigentümer zu kontaktieren und zu signalisieren, dass unsere Kommune entsprechend der gefassten Grundsatzbeschlüsse Interesse an Bau von Windkraftanlagen hat. Über vertragliche Gestaltungen sind die beschlossenen Rahmenbedingungen zu sichern.
- Die Stadt Bobingen und ihre Partner entwickeln die Projekte federführend ohne interkommunale Beteiligung, um eine schlanke und schnelle Entscheidung zu ermöglichen.
- Die Stadt Bobingen prüft gemeinsam mit Lech-Wertach-Interkommunal, ob und wie eine interkommunale Beteiligung außerhalb der Projektentwicklung und außerhalb der üblichen, rechtlich notwendigen Abstimmungen sinnvoll ist, z.B. bei Fragen der Finanzierung, Beteiligung und evtl. Aufteilung Gewerbesteuern bei Errichtung der Windenergieanlagen in Nähe der Gemeindegrenzen.
- Die Verwaltung und der Stadtrat werden beauftragt, zeitnah weitere und konkrete Ausarbeitungen der kommunalen Beteilung vorzustellen.
- Die Verwaltung und der Stadtrat werden beauftragt zeitnah konkrete Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung (z.B. Unternehmensanteile mit Ausschüttung, Darlehen mit Verzinsung) vorstellen, die unter anderem auch auf die Vor- und Nachteile eingehen.
Begründung.
Am 16.11.2022 werden mit die Abstandsflächen für Windenergieanlagen sehr kurzfristig auf 1000 m einigen Fällen reduziert, denn dann tritt die neue, veränderte BayBO in Kraft. Sie betrifft auch Bobingen und insbesondere die vom Wald umgebenen Ortsteile. Damit ist der Genehmigungsprozess erleichtert und ein Wettstreit zur schnellen Flächensicherung zu erwarten. Daher ist der Antrag aus unserer Sicht als dringlich einzuordnen.
Oberste Priorität muss unserer Meinung nach eine kommunale Beteiligung und Bürgerbeteiligung haben. Damit soll Bobingen als Stadt sowie die Bürger:innen von den hier gebauten finanziell profitieren, einen Abfluss der hier erzeugten Wertschöpfung verhindert und auch um die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöht werden.
Zur Stärkung der Verhandlungsposition und zur Evaluierung möglicher Optionen ist es sinnvoll Alternativen zu bemühen und zu bewerten. Darum halten wir die Einladung von drei verschiedenen Akteuren für nötig, die teilweise in einem spannenden Verhältnis zwischen Kooperation und Konkurrenz stehen.
Der Themenkomplex sollte nicht-öffentlich behandelt werden, da eine Diskussion mit Einbeziehung personenbezogener Daten (z.B. Nennung von möglichen Flächeneigentümer:innen) und möglicher Strategien zum Verhalten der Stadt Bobingen zu erwarten sind.