Beschlussvorschlag.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat eine überarbeitete Stellplatzsatzung zu erstellen. Die im Anhang befindlichen Aspekte und weiteren Inputs im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes, sowie des ISEK sollen in der Abwägung der Verwaltung mitberücksichtigt werden.
Begründung.
Das Ziel hinter der Überarbeitung der Stellplatzsatzung ist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten und durch weniger Stellplätze auch kostengünstiger zu bauen. Zudem passen wir uns damit and die Megatrends unserer Zeit an: Verändertes Mobilitätsverhalten unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Stadt Bobingen. Insbesondere die Belange von elektrifizierten Fahrzeugen, den Trend zum Radverkehr, Multimodalität, also der Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsformen. Darüber hinaus möchten wir die Anforderungen von Menschen mit Behinderung vorausschauend regeln, gerade auch im Vorgriff auf unsere alternde Gesellschaft.
Die neue Stellplatzsatzung enthält einen Paradigmenwechsel, weg von einer Stellplatzmaximierung und hin zu einer Reduktion auf das Notwendige. Weg vom Einzelfall, hin zur Umgebung. Weg vom Verkehr, hin zu Mobilität.
Wir laden die Fraktionen im Bobinger Stadtrat ein, sowie alle Bürger:innen mit uns gemeinsam die hier enthaltenen Vorschläge zu diskutieren und zu verfeinern.
Herzlichen Dank dafür schon im Voraus.
Kosten und Deckungsvorschlag.
Nach unserer Einschätzung entstehen für den Vorschlag lediglich Verwaltungskosten, die unseres Verständnisses nach im Rahmen des Haushalts abgedeckt. Eine mögliche Verringerung der notwendigen Stellplätze würde sich auch bei zukünftigen städtischen Bauprojekten positiv auswirken.
Anhang.
Weiterführende Links.
- Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV
- ADFC – Leitfaden für Kommunen und Aktive
- Leitfaden zur Stellplatzsatzung Rostock
- Stellplatzsatzung Rostock
- Bewohnerparken – Stadt Freiburg
- Verwaltungsgericht Freiburg: Eilantrag gegen Bewohnerparkgebühren erfolglos [mit Urteilsbegründung]
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe – 25.04.2022
- Einrichtung und Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen sowie die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen – Sachstandbericht Bundestag – WD 7 – 3000 – 125/19
- Level of Service for Parking Facilities – doi: 10.17265/2328-2142/2015.01.004
- Ladesäulenverordnung – LSV
- Handreichung zur Ermittlung flexibler Stellplatzschlüssel
- Vorstellung der Stellplatzstudie – Prof. Dr. Carsten Gertz, TU Hamburg
Ideensammlung für die Prüfung von Besucher:innenparken.
- Radverkehr
- Verbot von „Felgenkillern“: Empfehlungen des ADFC
- Einbindung von Lastenräder im Wohnbereich und Einzelhandel
- Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum (Einzelhandels-) Eingang
- Ergänzung der bisherigen Regelung in §4 der Bobinger Stellplatzsatzung um barrierefreie Zugänglichkeit mithilfe von definierten Eigenschaften (Inspiration: Stellplatzsatzung Rostock §9 (1))
- Ergänzung der Richtwerttabelle um die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellmöglichkeiten
- Ruhender Autoverkehr:
- Reduktion und Flexibilisierung der Anzahl der Stellplätze für Autos in Richttabelle auf Basis empirischer Modelle und Aufnahme der mathematischen Rundungsart
- Zeitliche Mehrfachnutzung der Stellplätze möglich machen (z.B. Supermarkt-Bäckerei, Rathaus-Jahnhalle) (s. Stellplatzsatzung Rostock §3 (3))
- Auslegung der Anzahl der Stellplätze im Nicht-Wohnbereich anhand der des Parkraumbedarfs von Nutzenden anstatt einer Annäherung über Flächen und damit eine Auslegung für Normalbetrieb statt Extremauslastung (z.B. vor Weihnachten, Ostern, Feiertagen) durch Einführung eines Service-Levels mit folgenden möglichen Variablen:
- Spitzenbedarf im Zeitverlauf
- Kapazität
- Auslastungsgrad des Parkplatzes
- Einbindung des örtlichen Umfelds bei rechtlich gesicherter Stellplatznutzung möglich machen (BayBO Art. 47 (3) 2.)
- Festlegung des Umfelds (Vorschlag: 200m Luftlinie)
- Möglichkeit des Ladeverkehrs (Einkäufe, Umzüge, etc.)
- Einführung von Zonierungen zur Verringerung der Stellplätze (Stellplatzsatzung Rostock §4)
- Ablösebeträge nach Zonierung + zusätzliche Erhöhung inklusive dynamischer Anpassung nach Verbraucherpreisindex oder Baupreisindex (Grund: 47 (4) BayBO: Im Fall einer Ablösung ist Stadt zu Investition gezwungen)
- Aussetzung und Befreiung von Stellplätzen durch qualifiziertes Mobilitätskonzept
- Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen (Stellplatzsatzung Rostock §8(2))
- Pflanzung von Bäumen für ebenerdige Stellplätze: Für je vier ebenerdige Kraftfahrzeugstellplätze ist mindestens ein Baum mit 18/20 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen. Die Mindestgröße der unbefestigten Baumscheibe darf 9 m² nicht unterschreiten; unbefestigte Baumpflanzstreifen müssen eine Mindestbreite von 2,5 m aufweisen.
- Einführung von Sensoren für Kfz-Parkplatzbelegung im nicht privaten-Bereich zur Unterstützung eines smarten, datengetriebenen Mobilitätsmanagements und eine Veröffentlichung dieser Daten nach dem Open-Data-Ansatz und Smart City
- PV-Überdachungspflicht bei nicht-privaten Parkplätzen: Beitrag zum Klimaschutz und Schutz der Autos
- E-Mobilität
- Mindestanforderung für Normalladepunkte für Autos (Stellplatzsatzung Rostock §8(3) )
- Empfehlung: bidirektionales Laden à V2X-Möglichkeit (insbesondere V2H, V2G)
- NFC-Payment mit Debit- und Kreditkarten an öffentlichen Ladestellen (Anforderung für öffentliche Ladestellen ab 01.07.2023 nach Ladesäulenverordnung – LSV)
- Lademöglichkeiten für E-Bikes
- Lademöglichkeiten für E-Roller
- Unterscheidung der Ladeinfrastruktur gemäß den Spezifika im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich
- Empfehlung: Grundinstallation (z.B. Leerrohre) für alle neu anzulegenden Parkplätze
- Mindestanforderung für Normalladepunkte für Autos (Stellplatzsatzung Rostock §8(3) )