Beschlussvorschlag.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt
- die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung von Bewohner:innen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat zu präsentieren.
- eine Bewohner:innenparkgebührensatzung für die möglichen Zonen im gesamten Stadtgebiet Bobingen inklusive der Ortsteile zu entwerfen. Dabei sollte
[1] Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – GebOSt Nr. 265
Begründung.
Sinn und Zweck von Stellplatzsatzungen ist seit jeher, dass der ruhende Verkehr auch auf den dafür vorgesehenen privaten und öffentlichen Stellplätzen und nicht im öffentlichen Raum befindet. Darüber hinaus stellt ein hoher Parkdruck verbunden mit engen oder unpassierbaren Fahrtwegen ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar, wenn Rettungseinsätze dadurch behindert werden.
Um diesem Sinn Nachdruck zu verleihen, halten wir die Einführung von Bewohner:innenparken mit moderaten jährlichen Gebühren für nötig. Damit beugen wir Fehlentwicklungen und möglichen Zweckentfremdungen von Stellplätzen vor. Ganz nebenbei weisen wir durch die jährliche Gebühr darauf hin, dass die Planung, Errichtung, Reinigung und Instandhaltung von Parkplätzen und Straßen nicht kostenlos sind. Alle vorbildlichen Bobinger:innen, die auf ihren dafür vorgesehenen, privaten Stellplätzen parken, sind nicht von Kosten betroffen. Die eventuellen Mehreinnahmen sollten nach Ermessen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für die Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen und zur Infrastrukturinstandhaltung verwendet werden.
Mit der Einführung von Bewohner:innenparken verankern wir das Verursachungsprinzip. Die Kosten für Planung, Errichtung, Reinigung und Instandhaltung der Parkplätze bzw. Straßen werden auf Nutzenden gelegt und wir wollen damit die Allgemeinheit entlasten. Wir damit auch eine Lenkungswirkung erzielen, die Emissionen aller Art (Lärm, Abgase, etc.) im städtischen Raum reduziert und zu einer Gesamtreduktion der Treibhausgase beiträgt.
Die Kosten für die Verwaltung von Beginn an möglichst gering zu halten, ist von Beginn an auf skalierbare und möglichst digitale Verwaltungsprozesse zu achten. Dabei sollen gleichzeitig die Belange der Menschen, die sich nicht im digitalen Raum bewegen, mitberücksichtigt werden.
Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei dem Antrag um einen Impuls, der zeitlich ausgezeichnet zur Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes, sowie dem Beginn des ISEK passt. Wir laden die Fraktion im Bobinger Stadtrat ein, sowie alle Bürger:innen mit uns gemeinsam die hier enthaltenen Vorschläge zu diskutieren und zu verfeinern.
Herzlichen Dank dafür schon im Voraus.
Kosten und Deckungsvorschlag.
Nach unserer Einschätzung überwiegen die wiederkehrenden Einnahmen langfristig im Gegensatz zu den kurzfristigen Investitionskosten. Für eine Deckung sind auch Privat-Öffentliche Partnerschaften oder neue innovative Finanzierungsmodelle, sowie eine Zusammenarbeit mit Startups.
Anhang.
Weiterführende Links.
- Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV
- ADFC – Leitfaden für Kommunen und Aktive
- Leitfaden zur Stellplatzsatzung Rostock
- Stellplatzsatzung Rostock
- Bewohnerparken – Stadt Freiburg
- Verwaltungsgericht Freiburg: Eilantrag gegen Bewohnerparkgebühren erfolglos [mit Urteilsbegründung]
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe – 25.04.2022
- Einrichtung und Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen sowie die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen – Sachstandbericht Bundestag – WD 7 – 3000 – 125/19