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Im November 2022 war ich gemeinsam mit dem Ortsverband der Bobinger Grünen vor Ort in Reinhartshausen, um frühzeitig über die veränderte Rechtslage von Windkraft an Land zu informieren. Dabei haben wir in einem Workshop auch die Anliegen der Teilnehmenden aufgenommen. (https://geirhos.rocks/windkraft-auf-bobinger-flur-information-und-workshop-in-reinhartshausen/)
Im Anschluss fällte der Stadtrat Bobingen folgende einstimmige Beschlüsse:
- Die Stadt Bobingen befürwortet grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur.
- Bei Beteiligungsverfahren auf benachbarter Flur orientiert sich die Stadt Bobingen an folgendem Grundsatz:
Die Stadt Bobingen lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur ab, wenn,- menschenrechtsverachtende und demokratiefeindliche Shareholder an den Projekten beteiligt sind.
- die Kommune und Bürger*innen nicht beteiligt sind.
- Zur Realisierung des Vorhabens soll möglichst auf bestehende Strukturen zurückgriffen werden.
- Der Stadtrat setzt eine fraktionsübergreifende projektbegleitende Steuergruppe ein.
In der Zwischenzeit hat sich Bobingen auf den Weg zur Planung von Windkraftanlagen gemacht und ein sogenanntes avifaunistisches Gutachten beauftragt. Darüber hinaus wurde die Änderung eines Flächennutzungsplans initiiert. Darüber möchte ich euch gerne genauer informieren:
Avifaunistisches Gutachten läuft seit Februar 2023
Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu Windkraftanlagen auf Bobinger Flur ist ein avifaunistisches Gutachten. Avifaunistisch setzt sich aus „Aves“ (lateinisch für Vögel) und „Fauna“ (für Tierwelt) zusammen. Dieses Gutachten wird von einem Fachbüro erstellt und analysiert ein bestimmtes Gebiet hinsichtlich der dort vorkommenden planungsrelevanten Tiere, insbesondere Vögel und Fledermäuse. Die Experten kartieren die Tierwelt über eine gesamte Brutsaison hinweg und berücksichtigen die dort vorkommenden Arten.
Die Erstellung eines avifaunistischen Gutachtens ist ein aufwendiger Prozess, der etwa ein Jahr in Anspruch nimmt. Es ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Auswirkungen von Windkraftprojekten auf die Tierwelt zu verstehen und zu bewerten. Durch eine solche Untersuchung können geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Effekten entwickelt werden.
Änderung des Flächennutzungsplans für Windkraft in Bobingen
In einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat am 04.07.2023 beschlossen mit dem Flächennutzungsplan in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Der Entwurf umfasst das größtmögliche Gebiet für Windkraftanlagen in Bobingen. Insgesamt sind es ca. 20,6% der Gemeindefläche. Mit diesem Ansatz können für die potenziell relevanten Windkraftflächen Stellungnahmen aller relevanten Akteure gesammelt werden, um diese anschließend abzuwägen. Es ist aus meiner Sicht zu erwarten, dass das Gebiet im nächsten Schritt und nach Abwägung aller Stellungnahmen kleiner wird.
Ich empfehle Interessierten, die beiliegenden Dokumente anzuschauen. Diese beschreiben die angewandte Methodik und bisher zugrundeliegende Kriterien, wie z.B. Abstandsflächen zu Siedlungen, etc. Um euch einen Eindruck zu geben, was sich dahinter verbirgt, habe ich stichpunktartig einige Punkte hervorgehoben.
- Begründung (Vorentwurf – 39 Seiten) – Hier werden Anlass, Rechtsgrundlagen und Auswirkungen der Planung erläutert.
- Umweltbericht (Vorentwurf – 51 Seiten) – Der Umweltbericht beinhaltet u.a. Steckbriefe für Zonen mit detaillierter Beschreibung der Auswirkungen. Dazu werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der Auswirkungen erläutert.
- Anlage 1A – Zeichnerischer Teil Wald – Die Anlage zeigt Karten der betroffenen Bobinger Waldgebiete.
- Anlage 1B – Zeichnerischer Teil Offenland – Die Anlage 1B zeigt Karten der betroffenen Bobinger Acker- und Grünflächen.
- Anlage 2 – Studie Ingenieursbüro Sing – Zu Beginn der ersten Überlegungen wurde das Ingenieurbüro Sing als fachliche Beratung engagiert. Deren Ergebnisse wurden in Entwürfe zur Teil-Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Windkraft eingearbeitet und berücksichtigt.
- Formblatt zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – Das Formblatt ist eine Vorlage, mit dem eine Stellungnahme im konkreten Planverfahren gegeben werden kann. Die Stadt Bobingen wird diese Stellungnahme dann in der Abwägung einfließen lassen.
Hinweis: Alle aus Bobingen können sich beteiligen. Jede Stellungnahme wird von der Bauverwaltung bzw. dem Stadtrat bewertet und im Laufe des Prozesses berücksichtigt.
Blick in die angrenzenden Gemeinden
Gerne möchte ich auch kurz erwähnen, was in den umliegenden, an Bobingen angrenzenden, Gemeinden passiert:
Gemeinde Großaitingen
In der Gemeinde Großaitingen wird der Flächennutzungsplan in Bezug auf Windkraftanlagen geändert. Das ist insbesondere für die Bobinger Ortsteile Straßberg, Reinhartshausen, Waldberg und Kreuzanger relevant. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung und Auslegung bis zum 14.07.2023 informiert und beteiligt. Derzeit erfolgt die Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und danach eine erneute Auslegung.
Gemeinde Gessertshausen
In der ebenfalls an Bobingen angrenzenden Gemeinde Gessertshausen wird der Flächennutzungsplan laut telefonischer Aussagen nicht geändert. Hier gilt dementsprechend die Bayerische Bauordnung (BayBO), einschließlich der Privilegierung für Windkraftanlagen im Wald, unter anderem mit einem Abstand von 1.000 Metern zu Siedlungen.
Stadt Königsbrunn
In Königsbrunn sind aufgrund von harten Ausschlussfaktoren, wie beispielsweise militärischen Belangen, keine Windkraftanlagen geplant oder realisierbar.
Stadt Schwabmünchen
Am 10.08.2023 wurde auf der letzten Seite der Schwabmünchner Allgemeine eine amtliche Bekanntmachung gedruckt. Es geht hier ebenfalls um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplans, um Zonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die dazugehörigen Unterlagen findet ihr hier: https://www.schwabmuenchen.de/FNP20
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass einige wichtige Schritte eingeleitet wurden. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Kommunen und insbesondere auch Bobingen eine aktive Rolle bei der Gestaltung von Windenergieparks vor Ort einnimmt. Es gibt noch viele weiter offene Fragen, die zu klären sind: Flächensicherung, Unternehmensstrukturen und -formen, Ausgestaltung der kommunalen Beteiligung und Bürgerbeteiligung.
Die neuen Windkraftanlagen wirken nicht nur optisch weit, sondern haben auch für die kommunalen Finanzen starke langfristige Auswirkungen. Ich setze mich dafür ein, dass wir hier vor Ort von den Windkraftanlagen profitieren und unsere Interessen berücksichtigt werden.